Weil jeder Beitrag zählt.
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Bei Zahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis. Ein gesonderter Beleg wird von der Partei nicht ausgestellt.
Bei allen Zuwendungen, die diesen Betrag übersteigen, wird von der Partei nach Ablauf des Jahres automatisch eine Bescheinigung erstellt und dem jeweiligen Spender zugestellt. Bei weiteren Fragen zum Thema Spenden finden Sie in den FAQ viele nützliche Antworten.
BSW Landesverband Bremen
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Verwendungszweck: Spende
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