BSW befragt Senat zur Gasversorgung

Aktuelles
, 25. Februar 2026

Die Landesvorsitzenden des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Bremen, Christopher Schulze und Alper Iseri, haben sich mit einem Dringlichkeitsschreiben zur Gasversorgung an Senatspräsident Andreas Bovenschulte gewandt.

Hintergrund sind die aktuell niedrigen Füllstände der Gasspeicher. In ihrem Brief verweisen die beiden Politiker darauf, dass nach Angaben des Statistischen Landesamtes 66,5 Prozent der Wohnungen im Land Bremen mit Gas beheizt werden. Zudem werde fast ein Drittel des industriellen Endenergieverbrauchs – konkret 15,32 von 52,22 Petajoule – durch Gas gedeckt. Der Füllstand des Gasspeichers Lesum liegt laut den BSW-Chefs derzeit nur noch bei rund zehn Prozent.

Schulze und Iseri äußern sich besorgt über diese Entwicklung. Sie wollten sicherstellen, dass Haushalte und Wirtschaft im Land Bremen ausreichend versorgt sind. „Die Bremer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Heizungen warm bleiben und dass in den Betrieben das Licht weiter brennt“, so Schulze.

In insgesamt sieben Themenkomplexen bitten die BSW-Politiker den Senat um Auskunft. Unter anderem wollen sie wissen, ob der Senat eine mögliche Gasmangellage für realistisch hält oder die Versorgung, wie von einem Sprecher des Energieversorgers SWB erklärt, als gesichert betrachtet. Zudem fragen sie nach konkreten Vorsorgemaßnahmen, Risikoanalysen für Szenarien wie Kältewellen oder Lieferausfälle sowie nach bestehenden Notfall- und Priorisierungsplänen.

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Absicherung der sogenannten kritischen Infrastruktur, darunter Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Polizei, Feuerwehr sowie die Wasser- und

Energieversorgung. Darüber hinaus erkundigt sich das BSW nach der Abhängigkeit Bremens von niedersächsischen Speichern und überregionaler Infrastruktur sowie nach der Rolle des Netzbetreibers Wesernetz bei der operativen Vorsorge.

Alper Iseri: „Versorgungssicherheit gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge. Verantwortungsvolle Politik muss das Risiko einer Gasmangellage im Blick haben und frühzeitig gegensteuern. Davon sehen wir bisher nichts.“

Der Senat ist nun aufgefordert, bis zum 5. März 2026 schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Anfrage an den Senat wurde am 24.02.2026 per E-Mail und per Einschreiben versendet (Sendungsnummer A0 0616 33DB 00 0000 004C).

 

Die Anfrage im Wortlaut:

Versorgungssicherheit mit Gas im Land Bremen

Vorsorge des Senats bei historisch niedrigen Speicherfüllständen

Sehr geehrter Herr Bovenschulte,

noch nie waren die Füllstände der deutschen Gasspeicher so niedrig wie heute. Für Bremen ist diese Situation besonders heikel, denn die Privathaushalte und die Industrie in unserem Bundesland sind enorm von Gas als Energieträger abhängig.

66,5 Prozent aller Wohnungen im Land Bremen mit Gas beheizt, schreibt das statistische Landesamt. Der Energieverbrauch unserer Industrie wird nahezu zu einem Drittel mit Gas gedeckt (15,32 von 52,22 PJ des gesamten Endenergieverbrauchs).

Bremen steuert auf eine Gasmangellage zu, denn die Speicher des bundesweiten Fernleitungsnetztes sind nahezu leer. Der Füllstand des Bremer Gasspeichers Lesum liegt nur noch bei 10 Prozent (Stand 23.02.2026). Bei den Speichern im niedersächsischen Umland sieht es nicht besser aus.

Werden die Gasspeicher nicht unverzüglich wieder aufgefüllt, drohen bei einer erneuten Kältewelle Rationierung und Abschaltung der Industrie. Diese Katastrophe gilt es abzuwenden.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Auskunft:

  1. Erkennt der Senat an, dass sich Bremen auf eine Gasmangellage zubewegt oder folgt der Senat der Aussage eines SWB-Sprechers, dass die Gasversorgung gesichert sei (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-gas-gasspeicher-swb-verbrauch-vorrat-100.html)?
  2. Welche konkreten Schritte hat der Senat ergriffen, um die Versorgung der Haushalte, kritischen Infrastruktur und Wirtschaft im Land Bremen mit Gas sicherzustellen?
  3. Liegen dem Senat Risikoanalysen (z.B. Szenarien „Kältewelle“, „Lieferausfall“, „Störung oder Engpass im Leitungsnetz“) vor und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus?
    1. Sind diese Analysen öffentlich zugänglich? Wenn nein, warum nicht?
  4. Gibt es für den Fall einer Gasmangellage bzw. Alarmstufe/Notfallstufe im Land Bremen einsatzfähige Notfall- und Priorisierungspläne?
    1. Wenn ja, welche Stufen sind vorgesehen (z.B. Apelle, Einsparmaßnahmen, Abschaltungen, Rationierung)?
    2. Wie würde die Abschaltung und Rationierung konkret erfolgen (Sektoren, Verbrauchergruppen, Netzgebieten, Tageszeiten)?
    3. Welche Gremien entscheiden darüber?
    4. Wie wird die kritische Infrastruktur (Krankenhäuser, Pflege, Feuerwehr, Polizei, Wasser/Abwasser, Stromerzeugung, Häfen/Logistik) abgesichert?
    5. Sind diese Pläne öffentlich einsehbar? Wenn nein, warum nicht?
  5. Welche Maßnahmen hat der Senat präventiv ergriffen, um eine Gasmangellage für das Land Bremen abzuwenden (z.B. Vereinbarungen mit Netzbetreibern, Lieferanten, Notstrom und -wärmekonzepte)?
  6. In welchem Umfang ist Bremen bei der Versorgungssicherheit nach Kenntnis des Senats abhängig von niedersächsischen Gasspeichern und überregionaler Infrastruktur und welche Absprachen beziehungsweise Koordination besteht hierzu mit Niedersachsen und den zuständigen Stellen auf Bundesebene?
  7. Welche Rolle spielt der lokale Netzbetreiber (wesernetz) in der operativen Vorsorge und wie wird die politische Steuerung und Koordination zwischen Senat, Behörden und Netzversorgungsunternehmen sichergestellt?

Wir bitten um schriftliche Antwort bis zum 5. März 2026 und soweit möglich, um Beifügung oder Benennung der zugrundeliegenden Konzepte und Zuständigkeiten.

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