Wurden Bremer Schulen zum Spitzeln gegen Schülerproteste aufgefordert?

Aktuelles
, 11. Juni 2026

In Brandenburg hat das Bildungsministerium ein Schreiben des Verfassungsschutzes an die Schulleitungen weitergeleitet, in denen vor der Instrumenalisierung von Schülerprotesten gegen die Wehrpflicht gewarnt wurde. Die dortige BSW-Fraktion hat scharf kritisiert, dass Schülerinnen und Schüler pauschal unter Extremismus-Verdacht gestellt und so eingeschüchtert werden sollen.

Wir vom BSW Bremen wollen wissen: Gab es solche Vorgänge auch in Bremen? Wir haben eine entsprechende Anfrage an die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung gestellt. Die Anfrage im Wortlauf finden Sie im Folgenden. Sobald eine Antwort vorliegt, stellen wir sie hier ein!

Unsere Anfrage vom 11. Juni 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) Zugang zu folgenden Informationen.

Medienberichten zufolge hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg im Jahr 2026 ein Schreiben bzw. behördliche Informationen an staatliche Schulämter und Schulleitungen weitergeleitet, die sich auf die Protestbewegung „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ beziehen. Dabei soll insbesondere auf eine mögliche „Instrumentalisierung“ der Bewegung durch extremistische Akteure hingewiesen worden sein.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

Hat die Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen oder untergeordnete Behörden seit dem 1. Januar 2025 Informationen, Hinweise, Rundschreiben, Erlasse, Handreichungen oder sonstige Mitteilungen an Schulen, Schulleitungen oder Schulaufsichtsbehörden versandt oder weitergeleitet, die sich auf:

  • Proteste gegen eine Wehrpflicht,
  • den „Schulstreik gegen Wehrpflicht“,
  • schulische Aktionen gegen Aufrüstung oder Militarisierung,
  • oder vergleichbare politische Schülerproteste beziehen?

Wurden entsprechende Informationen von anderen Behörden (z. B. Verfassungsschutz, Innenbehörden, Polizei, Bundesbehörden oder anderen Landesbehörden) an die Senatorin für Kinder und Bildung übermittelt und anschließend an Schulen oder nachgeordnete Stellen weitergegeben?

Falls entsprechende Schreiben, Hinweise oder Mitteilungen existieren:

bitte ich um Übersendung dieser Dokumente,
einschließlich etwaiger Begleitschreiben, E-Mails, Rundverfügungen oder Verteilerinformationen.

Wurden Schulen oder Schulleitungen gebeten,

  • Erkenntnisse über entsprechende Protestaktivitäten zu melden,
  • Veranstaltungen zu beobachten,
  • oder Informationen an Sicherheitsbehörden weiterzugeben?

Falls ja, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Weisungen oder Handlungsempfehlungen.

Hat die Senatorin für Kinder und Bildung seit dem 1. Januar 2025 Abstimmungen oder Besprechungen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Bremen, der Polizei Bremen oder anderen Sicherheitsbehörden zu den genannten Protestformen durchgeführt?

Falls ja, bitte ich um Übersendung vorhandener Protokolle, Vermerke oder Gesprächsnotizen, soweit diese herausgegeben werden können.

Die Übersendung der Informationen bitte ich bevorzugt in elektronischer Form.

Sollten Teile der beantragten Informationen nicht herausgegeben werden können, bitte ich um teilweise Herausgabe der übrigen Informationen sowie um eine nachvollziehbare Begründung unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.

Mit freundlichen Grüßen

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