Pressemitteilung: BSW fordert klare Kostenrechnung für den angekündigten Umbau des Amtes für Soziale Dienste
,Iseri und Schulze verlangen nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen und konkrete Verbesserungen für Ratsuchende
Das BSW Bremen fordert den Senat auf, die fachlichen und finanziellen Grundlagen der angekündigten Neuorganisation des Amtes für Soziale Dienste offenzulegen. Nach den am 28. September vorgestellten Plänen sollen bis Ende 2028 sechs organisatorische Sozialzentren zu vier zusammengeführt werden. Neben den beiden bestehenden Fachdiensten sind zwei weitere vorgesehen.
Das Sozialressort stützt sich dabei auf eine Organisationsuntersuchung, deren Abschlussbericht bereits im September 2025 vorgelegt wurde. Anlässlich der aktuellen Ankündigung verlangt das BSW Auskunft darüber, wie das Ressort die Zwischenzeit genutzt hat: Welche Kosten wurden berechnet, welche Alternativen geprüft und welche Entscheidungen getroffen? Die Mitteilung nennt weder die Gesamtkosten der Umsetzung noch konkrete Beschlüsse mit Datum und zuständiger Entscheidungsstelle.
„Wer jetzt die Umsetzung ankündigt, muss eine nachvollziehbare Planung vorlegen“, sagt der Landesvorsitzende Christopher Schulze. „Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, vor verbindlichen Entscheidungen zu erfahren, welche Probleme gelöst werden sollen, warum dieser Weg gewählt wird und was er kostet. Allgemeine Versprechen eines besseren Service reichen dafür nicht.“
Für die externe Organisationsuntersuchung wurde mit der Beratungsfirma con_sens ein Festpreis von 115.763,20 Euro brutto vereinbart. Dieser Betrag ist keine Gesamtrechnung für den anschließenden Umbau. Das BSW verlangt eine gesonderte Aufstellung der Ausgaben für Räume, Umzüge, Technik, Schulungen und Übergangsbetrieb. Auch laufende Mehrkosten, erwartete Einsparungen und mögliche Personalveränderungen müssen nachvollziehbar werden.
Liegt eine belastbare Kalkulation vor, soll das Ressort sie veröffentlichen. Fehlen weiterhin wesentliche Zahlen, muss es erklären, weshalb diese seit Vorlage des Abschlussberichts noch nicht erarbeitet wurden und auf welcher finanziellen Grundlage die Umsetzung bis Ende 2028 geplant ist.
„Für eine alleinerziehende Mutter zählt, wann der Unterhaltsvorschuss ankommt und welche Stelle ihre Fragen beantwortet“, sagt der Landesvorsitzende Alper Iseri. „Die Menschen müssen verstehen können, was sich für sie verbessert: Wo erhalten sie Beratung, welcher Fachdienst ist zuständig und werden Anträge künftig schneller bearbeitet? Daran muss sich die Neuorganisation messen lassen.“
Das Sozialressort hat zugesagt, Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen zu erhalten. Das BSW fordert ergänzend eine verständliche Gegenüberstellung der heutigen und künftigen Amtszuständigkeiten, Standorte und Kontaktwege. Persönliche Hilfe muss auch für Menschen ohne Internetzugang oder mit eingeschränkter Mobilität erreichbar bleiben. Während der Umstellung ist die kontinuierliche Bearbeitung laufender Fälle sicherzustellen.
Für bereits getroffene Entscheidungen verlangt das BSW die Offenlegung der jeweiligen Grundlagen. Vor noch ausstehenden Entscheidungen müssen Kosten, Nutzen und Alternativen öffentlich nachvollziehbar sein. Beschäftigte, Personalvertretungen, Beiräte und Ratsuchende sollen frühzeitig beteiligt werden. Regelmäßige Berichte sollen zeigen, ob die angekündigten Verbesserungen erreicht und die Kosten eingehalten werden.
Das Schreiben an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Frau Dr. Claudia Schilling:
An die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Frau Dr. Claudia Schilling
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Bremen, 29. September 2026
Neuorganisation des Amtes für Soziale Dienste: Entscheidungsgrundlagen, Kosten und Auswirkungen auf Ratsuchende
Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Schilling,
die Vorstellung der Umbaupläne für das Amt für Soziale Dienste am 28. September 2026 nehmen wir zum Anlass, um Auskunft über die fachlichen und finanziellen Entscheidungsgrundlagen zu bitten.
Nach Ihrer Mitteilung sollen sechs organisatorische Sozialzentren zu vier zusammengeführt und neben den bestehenden Fachdiensten zwei weitere eingerichtet werden. Die Umsetzung ist schrittweise bis Ende 2028 vorgesehen. Der zugrunde liegende Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung wurde bereits am 17. September 2025 in der Sozialdeputation vorgestellt.
Eine bessere Organisation und verlässliche Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sind wichtige Ziele. Ob die vorgesehenen Maßnahmen diese Ziele erreichen, muss anhand konkreter Verbesserungen, geprüfter Alternativen und einer belastbaren Kostenaufstellung nachvollziehbar sein. Aus der aktuellen öffentlichen Mitteilung gehen weder der genaue Entscheidungsstand noch die Gesamtkosten der Umsetzung hervor.
Das BSW Bremen bittet deshalb um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen. Bitte unterscheiden Sie jeweils zwischen verbindlichen Entscheidungen, vorläufigen Planungen und noch offenen Prüfungen.
- Planungsfortschritt und Anlass der aktuellen Ankündigung
Welche fachlichen Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Kostenberechnungen sind seit Vorstellung des Abschlussberichts im September 2025 erfolgt? Bitte stellen Sie die wesentlichen Schritte mit Datum und Ergebnis dar. Was ist an den jetzt vorgestellten Plänen gegenüber den Empfehlungen von 2025 neu oder konkretisiert?
Welche erreichten Planungsschritte bilden die Grundlage für die aktuelle Ankündigung der Umsetzung bis Ende 2028?
- Entscheidungsstand und Verantwortlichkeit
Welche Teile der Neuorganisation sind bereits verbindlich entschieden? Bitte benennen Sie jeweils Gegenstand, Datum, zuständige Stelle beziehungsweise Gremium und maßgebliche Entscheidungsunterlagen. Welche Entscheidungen stehen noch aus, wann sollen sie getroffen werden und welche Beteiligungsverfahren gehen ihnen voraus?
- Fachliche Begründung und Alternativen
Welche konkret festgestellten Probleme sollen durch die Zusammenführung der Sozialzentren und die zusätzlichen Fachdienste behoben werden? Welche Befunde der Organisationsuntersuchung begründen die einzelnen Maßnahmen? Welche Alternativen wurden geprüft, und aus welchen fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen wurden sie verworfen?
- Gesamtkosten und Belastbarkeit der Planung
Welche belastbaren Kostenberechnungen liegen inzwischen vor? Bitte weisen Sie einmalige Ausgaben für Projektsteuerung, weitere Beratung, Räume, Umzüge, Ausstattung, IT, Schulungen und Übergangsbetrieb gesondert aus.
Falls wesentliche Teile der Kalkulation noch fehlen: Warum konnten sie seit Vorlage des Abschlussberichts noch nicht erarbeitet werden? Mit welchem vorläufigen Kostenrahmen wird geplant, welche Unsicherheiten bestehen, und wann werden belastbare Zahlen vorliegen?
- Finanzierung, laufende Kosten und Einsparungen
Welche Mittel sind bereits bewilligt, vertraglich gebunden oder ausgegeben? Aus welchen Haushaltsstellen und Finanzierungsquellen werden die Maßnahmen bezahlt? Welche laufenden Mehrkosten oder Einsparungen werden ab welchem Zeitpunkt erwartet, und auf welchen Annahmen beruhen diese Berechnungen?
Bitte grenzen Sie Kosten des Standorts Breitenweg 49, die unabhängig von der Neuorganisation entstehen, von reformbedingten Ausgaben ab.
- Konkreter Nutzen und Erfolgskontrolle
Welche messbaren Verbesserungen sollen für Ratsuchende erreicht werden? Bitte nennen Sie vorhandene Ausgangswerte, Zielwerte und Prüftermine insbesondere für telefonische und persönliche Erreichbarkeit, Wartezeiten und Bearbeitungsdauer.
Wo fehlen bislang Ausgangsdaten, und wann werden sie erhoben? Wie und in welchen Abständen werden die Ergebnisse öffentlich berichtet?
- Amtszuständigkeiten, Standorte und Erreichbarkeit
Welches Sozialzentrum beziehungsweise welcher Fachdienst ist heute und künftig für welche Leistungen und Stadtteile zuständig? Bitte stellen Sie die bisherigen und geplanten Zuständigkeiten, Standorte und allgemeinen Kontaktwege gegenüber.
Für welche Anliegen verändern sich Anfahrtswege? Wie werden Erreichbarkeit mit Bus und Bahn, Barrierefreiheit und persönliche Beratung für Menschen ohne digitalen Zugang gewährleistet?
- Personal und Sicherung des laufenden Betriebs
Welche Aufgaben und Stellen werden verlagert? Sind zusätzliche Stellen, Stellenabbau oder Nichtnachbesetzungen vorgesehen? Bitte schlüsseln Sie dies nach Organisationseinheit und Umsetzungsjahr auf.
Wie werden zusätzliche Arbeitsbelastungen während der Umstellung aufgefangen? Wie wird sichergestellt, dass laufende Fälle kontinuierlich bearbeitet werden und Anliegen ohne vermeidbare Verzögerungen an die zuständige Organisationseinheit gelangen?
- Information und Beteiligung
Wie wurden Beschäftigte, Personalvertretungen, Beiräte und Ratsuchende bisher beteiligt? Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind vor weiteren Entscheidungen vorgesehen?
Wie wird nachvollziehbar gemacht, welche Hinweise berücksichtigt wurden? Wann und in welcher Form werden Bürgerinnen und Bürger über Änderungen der Zuständigkeiten, Standorte und Kontaktwege informiert?
- Untersuchungsunterlagen und weitere Aufträge
Wo sind der vollständige Abschlussbericht, die untersuchten Alternativen und die daraus abgeleiteten Umsetzungsschritte öffentlich zugänglich? Welche Empfehlungen wurden übernommen, verändert oder verworfen?
Welche zusätzlichen Untersuchungen, Beratungsleistungen oder Umsetzungsbegleitungen wurden beauftragt oder sind geplant? Bitte benennen Sie Gegenstand, Auftragnehmer, Auftragsdatum und Kosten jeweils getrennt, einschließlich gesonderter Untersuchungen zum Unterhaltsvorschussbereich.
- Auswahlentscheidung für con_sens
Die veröffentlichte Vertragsakte enthält bereits die Leistungsbeschreibung vom 14. März 2024 und die Bewertungskriterien. Wie viele Unternehmen beteiligten sich am Verfahren, und welche konkrete Bewertung begründete den Zuschlag an con_sens?
Wir bitten um eine nachvollziehbare Erläuterung anhand der veröffentlichten Kriterien unter Wahrung schutzwürdiger Angaben.
Bürgerinnen und Bürger müssen die Gründe, Kosten und erwarteten Folgen einer solchen Maßnahme nachvollziehen können, bevor weitere verbindliche Entscheidungen getroffen werden. Bereits getroffene Entscheidungen müssen mit ihren fachlichen und finanziellen Grundlagen transparent sein.
Bitte stellen Sie die wesentlichen Angaben auch in einer verständlichen öffentlichen Übersicht bereit. Soweit einzelne Antworten noch nicht möglich sind, bitten wir um Benennung der offenen Punkte und eines Zeitplans für deren Klärung.
Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen bis zum 20.10.2026.
Vielen Dank vorab!
Herzliche Grüße
Die Landesvorsitzenden des BSW Bremen
Alper Iseri und Christopher Schulze
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