Pressemitteilung: Nach Millionenschaden durch Aktenchaos: BSW verlangt Gesamtplan für den Umbau von Sozialverwaltung und Kinderbetreuung
,Mehrere Veränderungen gleichzeitig: Senat soll Personal, Kosten, IT und Übergänge gemeinsam absichern – frühere Fehler dürfen sich nicht wiederholen
Bremen verändert gleichzeitig mehrere Bereiche, auf die Kinder und Familien angewiesen sind: Das Amt für Soziale Dienste wird neu organisiert, Aufgaben der Kindertagespflege wechseln von PiB zum Bildungsressort und zu KiTa Bremen, und die Kita-Finanzierung soll neu geordnet werden. Hinzu kommen Vorhaben zur Qualitätssicherung und zur Erfassung von Betreuungsausfällen. Das BSW Bremen fordert dafür einen abgestimmten, öffentlich nachvollziehbaren Gesamtplan.
Die Partei verlangt vom Sozial- und Bildungsressort Auskunft darüber, wie die zeitlich überlappenden Veränderungen personell, finanziell und technisch abgesichert werden. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, eine gemeinsame Risikobewertung und Transparenz über bereits vergebene Aufträge. Die Bürger müssen erkennen können, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und wie Beratung, Betreuung und laufende Leistungen während der Umstellungen gesichert bleiben.
Gerade bei diesem Umfang dürfen sich frühere Fehler nicht wiederholen
„Bremen hat bereits erlebt, wie teuer unbearbeitete Akten werden und was technische Ausfälle für die Bürger bedeuten“, erklärt BSW-Landesvorsitzender Christopher Schulze. „Jetzt werden Aufgaben verlagert, Zuständigkeiten neu geordnet und Finanzierungsabläufe verändert – teilweise gleichzeitig. Gerade bei Eingriffen dieser Größenordnung dürfen sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Der Senat muss vorab nachvollziehbar zeigen, wie er die Übergänge absichert.“
Im Sozialzentrum 5 entstand durch unbearbeitete Vorgänge ein finanzieller Schaden von 2,24 Millionen Euro. Die Rückstände wurden 2023 entdeckt; über den Abschlussbericht wurde im November 2024 berichtet. Externe Gutachter stellten nach Medienberichten 2025 zudem unklare Aufgabenverteilungen, Defizite beim Finanzcontrolling und Probleme in der Kommunikation zwischen dem Amt für Soziale Dienste und der senatorischen Behörde fest.
Weitere Warnbeispiele sind der Ausfall nach einem Software-Update im damaligen Stadtamt 2016 und die späteren Terminprobleme im Bürgeramt. Die Fälle hatten unterschiedliche Ursachen. Sie verdeutlichen aber, welche Folgen organisatorische und technische Schwächen für Bürger und öffentliche Mittel haben können.
Aus Sicht des BSW macht die Gleichzeitigkeit der bevorstehenden Veränderungen eine besonders sorgfältige Gesamtplanung unverzichtbar. Risiken müssen nicht nur für jedes einzelne Vorhaben, sondern auch in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden.
Verbundene Aufgaben brauchen eine gemeinsame Planung
Die Neuorganisation des Amtes für Soziale Dienste soll bis Ende 2028 schrittweise umgesetzt werden. PiB gibt hoheitliche Aufgaben der Kindertagespflege bis Ende 2027 an das Bildungsressort ab; ab August 2028 soll KiTa Bremen die fachlichen Aufgaben übernehmen. Für die neue Kita-Finanzierung ist eine Gremienberatung Ende 2026 vorgesehen. Wann diese praktisch eingeführt wird und welche Wechselwirkungen entstehen, muss der Senat aus Sicht des BSW offenlegen.
PiB bleibt zugleich in der Pflegekinderhilfe tätig und arbeitet dort unmittelbar mit dem AfSD zusammen. Damit verändern sich sowohl die Organisation von PiB als auch die eines wichtigen Kooperationspartners. In der Kindertagespflege müssen künftig wiederum Bildungsressort und KiTa Bremen zuverlässig zusammenarbeiten.
„Für eine Familie zählt, dass sie Unterstützung bekommt. Sie darf nicht zwischen alten und neuen Zuständigkeiten hängen bleiben“, erklärt BSW-Landesvorsitzender Alper Iseri. „Ein Zuständigkeitswechsel ist noch keine Qualitätsverbesserung. Der Senat muss konkret erklären, was für Eltern, Kinder und Pflegefamilien besser wird – und wie bewährte Beratung erhalten bleibt.“
Das BSW fordert einen gemeinsamen Zeitplan, der Übergaben, Abhängigkeiten und besonders arbeitsintensive Phasen sichtbar macht. Dazu gehört auch die Frage, welche Alternativen zur Übertragung der fachlichen Begleitung an KiTa Bremen geprüft wurden und welche messbaren Vorteile die gewählte Lösung bietet.
Personalengpässe dürfen nicht auf Familien abgewälzt werden
Der Senat muss nach Auffassung des BSW für die betroffenen Bereiche von KiTa Bremen, Bildungsressort und Amt für Soziale Dienste offenlegen, welche Stellen tatsächlich besetzt sind, wie Ausfälle aufgefangen werden und welche zusätzlichen Kapazitäten für die Umstellungen bereitstehen.
Die allgemeine Einschätzung des Bildungsressorts, der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung habe sich weitgehend aufgelöst, ersetzt aus Sicht des BSW keine konkrete Personalplanung für Verwaltung, Beratung und Aufgabenübernahme. Übergaben, Einarbeitung und Schulungen benötigen Arbeitszeit, die im Tagesgeschäft fehlt.
„Die Beschäftigten können nicht gleichzeitig den laufenden Betrieb sichern, neue Aufgaben übernehmen und nebenbei die ganze Umstellung auffangen“, sagt Iseri. „Freie Stellen auf dem Papier beraten keine Familie und bearbeiten keinen Antrag. Wer Aufgaben verlagert, muss vorher zeigen, wer sie erledigen soll.“
Beschäftigte und ihre Vertretungen müssen frühzeitig beteiligt, Fachwissen und gewachsene Beratungsbeziehungen gesichert werden. Fehlen notwendige Kapazitäten, sind einzelne Umsetzungsschritte rechtzeitig anzupassen oder zu entzerren.
IT und Übergaben müssen vorher funktionieren
Zur Gesamtplanung gehören für das BSW getestete Fachprogramme, vollständige und datenschutzgerechte Datenübernahmen, geklärte Zugriffsrechte und rechtzeitige Schulungen. Vor jedem wesentlichen Wechsel muss überprüft werden, ob Personal und Technik einsatzbereit sind. Für Störungen braucht es Ausweichverfahren, damit Zahlungen, Beratung und dringende Hilfen weiterlaufen.
„Zu einer Behördenreform gehört mehr als ein neues Organigramm. Personal, Computerprogramme und Zuständigkeiten müssen zusammenpassen, bevor Aufgaben übergeben werden“, erklärt Iseri. „Familien dürfen nicht auf Unterstützung warten müssen, weil Behörden erst nach der Umstellung feststellen, was nicht funktioniert.“
Betreuungsausfälle erfassen und Verbesserungen nachweisen
Auch die angestrebte vollständigere Erfassung von Betreuungsausfällen bei KiTa Bremen und die angekündigte Qualitätsvereinbarung mit Kita-Trägern müssen aus Sicht des BSW berücksichtigt werden. Der Senat soll ihren Beschluss- und Umsetzungsstand sowie den zusätzlichen Personal- und IT-Aufwand darstellen.
Entscheidend ist für das BSW, ob vereinbarte Betreuung im Alltag tatsächlich stattfindet. Verkürzte Betreuungszeiten, eingeschränkte Gruppenangebote und vollständige Schließungen müssen nachvollziehbar erfasst werden. Verlässliche Ausgangsdaten sind notwendig, um spätere Verbesserungen überprüfen zu können.
„Eine zusätzliche Statistik hilft Familien erst dann, wenn aus ihr Konsequenzen für die Betreuung folgen“, betont Iseri. „Wer Ausfälle erfasst, muss daraus ableiten, wo Personal, Vertretung oder Organisation verbessert werden müssen.“
Kosten offenlegen, bevor weitere Verpflichtungen entstehen
Das BSW verlangt eine nachvollziehbare Kostenübersicht für Beratung, Räume, Umzüge, IT, Personal, Schulungen und zeitweisen Parallelbetrieb. Bereits ausgeschriebene oder beauftragte Leistungen müssen mit ihrem jeweiligen Planungsstand und den gebundenen Mitteln dargestellt werden. Erwartete Einsparungen sind ebenso zu begründen wie Reserven für Verzögerungen.
„Wenn Aufträge auf Annahmen beruhen, die beim nächsten Aufgabenwechsel schon wieder überholt sind, drohen vermeidbare Zusatzkosten“, warnt Schulze. „Der Senat muss zeigen, dass er die Vorhaben im Zusammenhang geprüft hat. Die Bürger haben Anspruch auf nachvollziehbare Zahlen und Argumente.“
Planung muss auch politische Veränderungen überstehen
Die Umsetzung reicht teilweise bis 2028 und damit über die Bürgerschaftswahl 2027 hinaus. Ein möglicher Wechsel der politischen Zusammensetzung des Senats oder der Ressortzuständigkeiten erhöht aus Sicht des BSW die Anforderungen an Dokumentation, Finanzierung und verbindliche Übergaben.
Die Partei fordert regelmäßige öffentliche Berichte über Kosten, Personal, Fortschritte und Qualitätsziele. Erkennbar sein muss außerdem, welche Stelle das Zusammenspiel verantwortet und bei Problemen eine unzureichend vorbereitete Umstellung verschieben kann.
„Ein möglicher politischer Wechsel ist kein Grund, notwendige Verbesserungen aufzuschieben. Er ist ein zusätzlicher Grund, sie professionell abzusichern“, erklärt Schulze. „Wir wollen eine Gesamtplanung sehen, die auch dann trägt, wenn andere die Verantwortung übernehmen. Aus früheren Fehlern zu lernen und Entscheidungen transparent zu begründen, ist der Senat den Bremer Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“