Pressemitteilung: „Unterrichtsausfall: BSW fordert Ursachenanalyse und wirksame Gegenmaßnahmen“
,Schulze und Iseri verlangen aktuelle Daten, Gesundheitsvorsorge und verlässlichen Fachunterricht
Die öffentliche Monatsstatistik des Bildungsressorts zum Unterrichtsausfall endet weiterhin bei Juli. August und September fehlen. Das BSW Bremen fordert Bildungssenator Mark Rackles auf, die Verzögerung zu erklären und offenzulegen, mit welchen aktuellen Daten sein Ressort Ausfälle untersucht und Gegenmaßnahmen steuert.
„Bremens Schulen fehlt es an Lehrern und die vorhandenen arbeiten bereits am Limit. Wenn Kollegen krank werden, muss das übrige Personal einspringen. Das kann auf Dauer nicht funktionieren. Der Senat lässt die Lehrkräfte mit der Überlastung allein und die Kinder bezahlen dafür mit verlorener Unterrichtszeit. Das ist ein schweres Versäumnis der Bremer Bildungspolitik“, erklärt BSW-Landesvorsitzender Christopher Schulze.
Unterrichtsausfall weiterhin auf hohem Niveau
An den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Bremen stieg die ausgewiesene Ausfallquote von 2,8 Prozent 2018/19 über 3,4 Prozent 2021/22 auf zuletzt 4,0 Prozent 2025/26 – gegenüber dem Stand vor Corona ein relativer Anstieg um rund 43 Prozent. Die Tabellen erklären dessen Ursachen nicht ausreichend. An Oberschulen blieb die Quote zuletzt mit 5,1 Prozent, an Gymnasien mit 5,4 Prozent unverändert gegenüber dem Vorjahr. Damit fällt dort weiterhin ungefähr jede zwanzigste vorgesehene Unterrichtsstunde aus.
Nicht nur der Jahresbericht 2025/26, sondern auch die Bilanz 2024/25 ist wegen ausstehender Datenlieferungen einzelner Schulen weiterhin vorläufig. Wie viele Schulen und welche Datenanteile fehlen, geht aus den Veröffentlichungen nicht hervor. Das BSW verlangt Auskunft, wann vollständige Jahresbilanzen vorliegen und wie belastbar die bisherigen Vergleiche sind. Bremerhaven ist in diesen Statistiken nicht enthalten.
Auch die Monatswerte zeigen keine stetige Entspannung: Von Januar bis Juni 2026 schwankte der ersatzlose Ausfall an allen erfassten Schulen zwischen 3,6 und 4,3 Prozent. Im Juni erreichten Oberschulen 5,8 und Gymnasien 6,2 Prozent. Vertretung, Mitbetreuung und Selbststudium werden zusätzlich gesondert ausgewiesen; sie zählen nicht zur Ausfallquote.
Ursachen statt Durchschnittswerte
„Zwei Klassen gleichzeitig zu betreuen oder längerfristig Arbeitsblätter zu verteilen, ersetzt keinen verlässlichen Fachunterricht“, sagt Landesvorsitzender Alper Iseri. „Wir brauchen eine differenzierte Analyse: Wo fehlt Personal, welche Belastungen machen krank und welche Unterstützung wirkt?“
Bereits 2024 erklärte der Senat, fachgerechte und fachfremde Vertretung nicht getrennt zu erfassen. Auch Langzeiterkrankungen und unbesetzte Stellen werden in der veröffentlichten Unterrichtsausfallstatistik nicht gesondert ausgewiesen. Das BSW fragt nach inzwischen erfolgten Verbesserungen, Gesundheitsprogrammen und der Vorbereitung angehender Lehrkräfte auf den Berufsalltag. Dazu gehört, wie pädagogische und persönliche Eignung neben Fachkenntnissen festgestellt und weiterentwickelt werden. Strukturelle Überlastung darf nicht als individuelles Versagen behandelt werden.
Von anderen Ländern lernen
Andere Länder veröffentlichen für 2024/25 abweichende Werte: Berlin 3,0 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern 2,9 Prozent, Bremen 4,0 Prozent und NRW 4,8 Prozent an den jeweils erfassten allgemeinbildenden Schulen. Unterschiedliche Verfahren verhindern eine belastbare Rangfolge, begründen aber einen genaueren Vergleich wirksamer Maßnahmen.
Das BSW fordert eine datenschutzgerechte Ursachenanalyse, Gesundheitsvorsorge, ausreichende Vertretungsreserven und überprüfbare Verbesserungsziele. Bremen soll sich in der Bildungsministerkonferenz für gemeinsame Standards, zeitnahe öffentliche Monatsauswertungen und den Austausch wirksamer Ansätze einsetzen. Entscheidend sind mehr qualifizierter Fachunterricht und entlastete Kollegien.
Fragenkatalog: Unterrichtsausfall erkennen, Ursachen analysieren und wirksam gegensteuern
Sehr geehrter Herr Senator Rackles,
wir bitten um Auskunft, auf welcher Datengrundlage Ihr Ressort Unterrichtsausfälle untersucht, welche Ursachen festgestellt wurden und welche konkreten Verbesserungen daraus folgen. Entscheidend ist, dass die Daten rechtzeitig vorliegen und differenziert genug sind, um wirksame Maßnahmen abzuleiten.
Bitte beantworten Sie die folgenden sieben Fragen möglichst getrennt nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Schularten. Für statistische Angaben bitten wir um die Schuljahre 2023/24 bis 2025/26 und den verfügbaren Stand 2026/27. Vorläufige Werte, Erfassungslücken und Änderungen der Berechnungsgrundlagen sollten kenntlich gemacht werden. Personenbezogene Gesundheitsdaten werden ausdrücklich nicht erbeten.
1. Wie aktuell und vollständig ist die Datengrundlage?
Warum endet die öffentlich zugängliche Monatsreihe weiterhin bei Juli 2026, wann erscheinen August und September und welche verbindlichen Fristen gelten für Meldung, Prüfung und Veröffentlichung? Welche aktuelleren Daten stehen dem Ressort intern zur Verfügung, wie häufig werden sie ausgewertet und wie werden fehlende Meldungen, Korrekturen und die endgültige Feststellung der Ergebnisse behandelt?
Warum sind sowohl die Jahresstatistik 2024/25 als auch die Jahresstatistik 2025/26 wegen ausstehender Datenlieferungen weiterhin vorläufig? Von wie vielen Schulen fehlen für welche Zeiträume Meldungen, welchen Anteil der zu erfassenden Unterrichtsstunden betrifft dies und wann werden vollständige Ergebnisse veröffentlicht? Inwieweit beeinträchtigen unterschiedliche Meldestände die Vergleichbarkeit der Jahresquoten?
2. Bildet die Statistik den tatsächlichen Unterrichtsbedarf und die Qualität des Ersatzes ausreichend ab?
Wie werden der Unterrichtsbedarf nach Stundentafel, die personelle Sollausstattung und der tatsächlich aufgestellte Stundenplan voneinander abgegrenzt – insbesondere Unterricht, der mangels Personal bereits nicht eingeplant wird? Werden inzwischen fachgerechte und fachfremde Vertretung, längerfristiger Ausfall einzelner Fächer sowie entfallende Förderstunden oder Doppelbesetzungen erfasst? Welche Qualitätsanforderungen und zeitlichen Grenzen gelten für Mitbetreuung, Betreuung und Selbststudium?
3. Welche Ursachen erklären die Entwicklung der Ausfälle und welche personellen Konsequenzen werden daraus gezogen?
Welche Erkenntnisse liegen zum Anstieg gegenüber 2018/19 und zu Unterschieden zwischen Schularten und Standorten vor? Inwieweit werden unbesetzte Stellen, kurze, wiederkehrende und langfristige Erkrankungen sowie Mutterschutz und Beschäftigungsverbote getrennt betrachtet und mit Arbeitsbelastung, Mehrarbeit, Klassengrößen, Inklusionsaufgaben, Verwaltungsaufwand und Konflikt- oder Gewalterfahrungen in Beziehung gesetzt? Bitte erläutern Sie auch die Auswirkungen der für 2025/26 vorgenommenen Verringerung des Personalsolls um 2.430 Lehrerwochenstunden, deren Fortgeltung sowie Umfang und Verfügbarkeit von Vertretungsreserven und unterstützendem Personal.
4. Wie werden Gesundheitsschutz und Entlastung praktisch umgesetzt und überprüft?
Welche Angebote bestehen zur körperlichen und psychischen Gesundheitsvorsorge, arbeitsmedizinischen Betreuung, Supervision, Krisenhilfe und Wiedereingliederung? Wie werden Zugang, Teilnahme, Wartezeiten und Wirksamkeit erfasst, und welche organisatorischen Veränderungen folgen aus Gefährdungsbeurteilungen und Belastungsanalysen? Welchen Stand hat das für August 2026 angekündigte Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung an neun Schulen, wann liegen Ergebnisse vor und welche Entlastungen erfolgen bereits während der Auswertung?
5. Wie werden angehende und bereits tätige Lehrkräfte auf die Anforderungen des Berufs vorbereitet und begleitet?
Wie werden neben fachlichen Kenntnissen pädagogische und persönliche Eignung, Klassenführung, Kommunikation, Konfliktfähigkeit und der Umgang mit Belastungen in Studium, Vorbereitungsdienst und Seiteneinstieg festgestellt und weiterentwickelt? Welche Praxisbegleitung, Fortbildung, Mentoring- und Unterstützungsangebote stehen dafür innerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung, und welche Hilfen greifen bei Schwierigkeiten, ohne strukturelle Überlastung als individuelles Versagen zu behandeln?
6. Welche nachweisbaren Verbesserungen folgen aus den Erkenntnissen?
Wer ist mit welchen personellen Ressourcen für die Ursachenanalyse und die Umsetzung zuständig, welche Maßnahmen wurden seit 2024 aufgrund welcher Befunde beschlossen und welche Ergebnisse sind belegt? Bitte nennen Sie für laufende und geplante Maßnahmen Verantwortliche, Mittel, Zeitpläne und überprüfbare Ziele, die erkennen lassen, ob tatsächlich mehr qualifizierter Fachunterricht stattfindet und Kollegien entlastet werden.
7. Wie werden Vergleichbarkeit und der Austausch wirksamer Maßnahmen zwischen den Ländern verbessert?
Welche Arbeiten laufen bereits an gemeinsamen Erfassungsstandards, zeitnahen öffentlichen Monatsauswertungen und einer differenzierten Ursachenanalyse? Welche Initiativen verfolgt Bremen hierzu in der Bildungsministerkonferenz, welche Erfahrungen anderer Länder zu Vertretung, Gesundheitsvorsorge und Berufsvorbereitung werden ausgewertet und welche Ansätze wurden bereits übernommen oder sollen erprobt werden?
Wir bitten um eine Antwort innerhalb von drei Wochen nach Eingang. Sollte dies nicht vollständig möglich sein, bitten wir um eine Teilantwort und einen Zeitplan für die ausstehenden Angaben. Statistische Übersichten bitten wir möglichst in maschinenlesbarer Form mit Erläuterung der Definitionen bereitzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Christopher Schulze und Alper Iseri