AfSD-Umbau bis Ende 2028: Planungsgrundlagen, Kosten und Nutzen noch immer unklar

Aktuelles
, 5. November 2026

Sozialsenatorin Schilling kann auf BSW-Anfrage weder Gesamtkosten noch konkrete Verbesserungen nennen

Der geplante Umbau des Bremer Amtes für Soziale Dienste (AfSD) soll bis Ende 2028 abgeschlossen sein. Wie viel die Neuorganisation kosten wird und welche messbaren Verbesserungen sie für die Bürger bringen soll, bleibt jedoch offen. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Sozialressorts auf elf Fragen des BSW Bremen hervor. Die Landesvorsitzenden Christopher Schulze und Alper Iseri kritisieren die Planung von Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD).

BSW-Landesvorsitzender Christopher Schulze: „Der Senat plant seit über einem Jahr den Umbau seiner Sozialverwaltung und weiß noch immer nicht, was das Ganze kosten wird. Gleichzeitig kann er nicht sagen, ob die Bürger anschließend schneller Termine bekommen oder ihre Anträge zügiger bearbeitet werden. Sozialsenatorin Schilling verliert sich in der Neuorganisation ihrer Behörde, ohne konkrete Verbesserungen für die Menschen festzulegen.“

Nach den Plänen des Sozialressorts sollen die bisherigen sechs organisatorischen Sozialzentren zu vier zusammengefasst und zwei zusätzliche Fachdienste eingerichtet werden. Die Umsetzung erfolgt in zwei Projekten mit sieben fachlichen Teilprojekten. Projekt-, Zeit- und Meilensteinplanungen sind laut Ressort bereits intern abgestimmt. Zahlreiche Entscheidungen über die konkrete Organisation und die künftigen Standorte stehen jedoch noch aus.

Auch die finanziellen Folgen sind bislang nicht ausreichend geklärt. Organisations- und Standortentscheidungen stehen noch aus – und damit wesentliche Grundlagen für Kosten, Personalbedarf und Ablauf. Trotzdem nennt der Senat Ende 2028 als Abschluss; Mittel für externe Begleitung sind bereits beschlossen. Einen vorläufigen Gesamtkostenrahmen legt das Ressort nicht vor. „Eine Projektstruktur ersetzt keinen belastbaren Umsetzungsplan. Solange grundlegende Entscheidungen offen sind, muss die Senatorin erklären, worauf ihr Endtermin beruht und wie sie unkalkulierbare Kosten und Verzögerungen verhindern will“, kritisiert Schulze.

Besonders kritisch sieht das BSW, dass der Erfolg der Reform nicht anhand konkreter Verbesserungen für die Bürger gemessen werden soll. Das Ressort erklärt ausdrücklich, dass Ausgangs- und Zielwerte für die Erreichbarkeit, Wartezeiten und Bearbeitungsdauer nicht Bestandteil der aktuellen Organisationsentwicklung sind.

„Für die Menschen zählt doch, ob sie beim Amt jemanden telefonisch erreichen, ob sie sofort einen Termin bekommen und ihre Anträge innerhalb einer Woche bearbeitet werden. Genau daran sollte der Erfolg einer solchen Reform gemessen werden“, erklärt BSW-Landesvorsitzender Alper Iseri. „Wer die Verwaltung umbaut, sollte vorher die Kennzahlen festlegen, die sich verbessern müssen.“
Unklar bleibt außerdem, welche Sozialzentren künftig für welche Stadtteile und Leistungen zuständig sein werden.

Fragen des BSW zu längeren Anfahrtswegen, Barrierefreiheit und der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln beantwortete das Ressort nicht konkret. Auch mögliche Personalverschiebungen und zusätzliche Personalbedarfe seien noch nicht abschließend geklärt, so die Behörde.

Hinzu kommt, dass eine eigenständige Beteiligung von Beiräten und Ratsuchenden nach Angaben des Sozialressorts derzeit nicht im Mittelpunkt der Planung steht. Die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen würden hingegen beteiligt, antwortet die Senatorin.
Iseri weiter: „Wenn Menschen nach dem Umbau weitere Wege haben, ist nichts gewonnen. Das trifft besonders Ältere, Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kindern. Ihre Erfahrungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden“

Das BSW fordert von Sozialsenatorin Schilling einen nachvollziehbaren Kostenplan, konkrete Verbesserungsziele bei Erreichbarkeit, Terminvereinbarung und Bearbeitungszeiten und die Beteiligung der Bürger. Außerdem müsse vor organisatorischen Veränderungen sichergestellt werden, dass laufende Hilfen, Aktenübergaben und die Bearbeitung von Anträgen zuverlässig funktionieren, so die Partei.

 

Fragen des BSW Landesverband Bremen zur Neuorganisation des Amtes für Soziale Dienste
Antworten der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Frau Dr. Claudia Schilling

1. Planungsfortschritt und Anlass der aktuellen Ankündigung

Welche fachlichen Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Kostenberechnungen sind seit Vorstellung des Abschlussberichts im September 2025 erfolgt? Bitte stellen Sie die wesentlichen Schritte mit Datum und Ergebnis dar.
Was ist an den jetzt vorgestellten Plänen gegenüber den Empfehlungen von 2025 neu oder konkretisiert? Welche erreichten Planungsschritte bilden die Grundlage für die aktuelle Ankündigung der Umsetzung bis Ende 2028?

Antwort: Mit dem Abschlussbericht der Organisationsuntersuchung wurde 2025 die fachliche Grundlage für die weitere Organisationsentwicklung des Amtes für Soziale Dienste geschaffen. Die darin enthaltenen Empfehlungen wurden anschließend hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten geprüft, diskutiert und konkretisiert. Hieraus wurden zwei miteinander verbundene Vorhaben entwickelt: das Projekt zur Neuorganisation des AfSD und das Projekt zur Optimierung der Schnittstellen zwischen der zuständigen senatorischen Behörde und dem Amt.
Für beide Projekte wurden Projektstruktur-, Meilenstein-, Aufgaben-, Zeit- und Kommunikationsplanungen erarbeitet und intern abgestimmt. Neu gegenüber dem Stand 2025 ist damit insbesondere die Überführung der Empfehlungen in eine konkrete Umsetzungsplanung. Eine wesentliche Grundlage für den zeitlichen Rahmen bis Ende 2028 bilden die zwischenzeitlich erarbeiteten Ergebnisse der Standortplanung.

 

2. Entscheidungsstand und Verantwortlichkeit

Welche Teile der Neuorganisation sind bereits verbindlich entschieden? Bitte benennen Sie jeweils Gegenstand, Datum, zuständige Stelle beziehungsweise Gremium und maßgebliche Entscheidungsunterlagen.
Welche Entscheidungen stehen noch aus, wann sollen sie getroffen werden und welche Beteiligungsverfahren gehen ihnen voraus?

Antwort: Verbindlich festgelegt ist zunächst der organisatorische und methodische Rahmen der weiteren Umsetzung. Das Vorhaben wird in zwei miteinander verbundenen Projekten bearbeitet. Das Projekt zur Neuorganisation des AfSD ist in sieben fachliche Teilprojekte gegliedert:
• TP 01 – Organisation und Administration der Neuorganisation
• TP 02 – Leitungsstrukturen
• TP 03 – Aufstellung Fachdienst F6 Junge Menschen und Familien
• TP 04 – Aufstellung Fachdienst F7 Soziales
• TP 05 – Zentralisierung Einnahmen und Forderungen Jugend und Soziales
• TP 06 – Aufstellung Referat Sozialraum Junge Menschen
• TP 07 – Aufstellung Referat Sozialdienst Junge Menschen § 35a
Die Unterteilung ermöglicht eine strukturierte, fachlich differenzierte und ressourcenorientierte Bearbeitung. Darüber hinaus wurde entschieden, die aktuelle Standortplanung als Grundlage für die weitere Projekt- und Umsetzungsplanung zu verwenden. Sie bleibt jedoch eine Planungsgrundlage und stellt noch keine abschließende Entscheidung über einzelne fachliche, organisatorische oder räumliche Maßnahmen dar.
Zahlreiche Umsetzungsentscheidungen stehen deshalb noch aus. Vor abschließenden Entscheidungen werden Beschäftigte und Interessenvertretungen über Dienstbesprechungen, Ideensammler, Projekttutor:innen, Workshops, Dialogwerkstätten, Steuerungsdialoge und Informationsveranstaltungen einbezogen. Soweit Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte berührt sind, erfolgen die entsprechenden formellen Verfahren vor der jeweiligen Entscheidung.

 

3. Fachliche Begründung und Alternativen

Welche konkret festgestellten Probleme sollen durch die Zusammenführung der Sozialzentren und die zusätzlichen Fachdienste behoben werden? Welche Befunde der Organisationsuntersuchung begründen die einzelnen Maßnahmen?
Welche Alternativen wurden geprüft, und aus welchen fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen wurden sie verworfen?

Antwort: Die Neuorganisation leitet sich aus den Ergebnissen der Organisationsuntersuchung ab. Ziel sind klarere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, eine stärkere fachliche Steuerung, nachvollziehbare Entscheidungswege sowie eine sachgerechte Zuordnung zwischen dezentraler und zentraler Aufgabenwahrnehmung. Die Untersuchung hat insbesondere unterschiedliche Aufgabenverteilungen, Leitungsstrukturen und Leitungsspannen sowie vielfältige Schnittstellen als Weiterentwicklungsbedarf identifiziert.
Mit der Zusammenführung von sechs auf vier Sozialzentren sollen die dezentralen Einheiten strukturell vergleichbarer aufgestellt werden; die sozialräumliche Leistungserbringung bleibt dabei erhalten. Spezialisierte oder organisationsweit wahrzunehmende Aufgaben sollen in Fachdiensten gebündelt werden. Dabei wird keine pauschale Zentralisierung verfolgt: Maßgeblich ist jeweils, welche Organisationsform fachlich sinnvoll und organisatorisch tragfähig ist. Die konkrete Ausgestaltung bleibt Gegenstand der laufenden Teilprojekte und Beteiligungsverfahren.

 

4. Gesamtkosten und Belastbarkeit der Planung

Welche belastbaren Kostenberechnungen liegen inzwischen vor? Bitte weisen Sie einmalige Ausgaben für Projektsteuerung, weitere Beratung, Räume, Umzüge, Ausstattung, IT, Schulungen und Übergangsbetrieb gesondert aus.
Falls wesentliche Teile der Kalkulation noch fehlen: Warum konnten sie seit Vorlage des Abschlussberichts noch nicht erarbeitet werden? Mit welchem vorläufigen Kostenrahmen wird geplant, welche Unsicherheiten bestehen, und wann werden belastbare Zahlen vorliegen?

Antwort: Die derzeitige Projektumsetzung erfolgt grundsätzlich aus vorhandenen Haushaltsmitteln. Belastbare Detailkosten für Räumungen, Umzüge, räumliche Herrichtung, Ausstattung, IT-Anpassungen oder einen möglichen Übergangsbetrieb können derzeit noch nicht ausgewiesen werden. Die hierfür erforderlichen Detailplanungen haben noch nicht in ausreichender Tiefe begonnen. Voraussetzung sind zunächst weiter konkretisierte organisatorische Zuordnungen, Standortbedarfe, Flächenanforderungen und Umsetzungsschritte. Die Kosten werden daher entsprechend dem zunehmenden Reifegrad der Standort- und Umsetzungsplanung schrittweise ermittelt.

 

5. Finanzierung, laufende Kosten und Einsparungen

Welche Mittel sind bereits bewilligt, vertraglich gebunden oder ausgegeben? Aus welchen Haushaltsstellen und Finanzierungsquellen werden die Maßnahmen bezahlt?
Welche laufenden Mehrkosten oder Einsparungen werden ab welchem Zeitpunkt erwartet, und auf welchen Annahmen beruhen diese Berechnungen? Bitte grenzen Sie Kosten des Standorts Breitenweg 49, die unabhängig von der Neuorganisation entstehen, von reformbedingten Ausgaben ab.

Antwort: Am 05.12.2025 hat der Haushalts- und Finanzausschuss (Stadt) die externe Begleitung zum Change Management im Amt für Soziale Dienste und dazugehörigen finanziellen Mittel in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.

 

6. Konkreter Nutzen und Erfolgskontrolle

Welche messbaren Verbesserungen sollen für Ratsuchende erreicht werden? Bitte nennen Sie vorhandene Ausgangswerte, Zielwerte und Prüftermine insbesondere für telefonische und persönliche Erreichbarkeit, Wartezeiten und Bearbeitungsdauer.
Wo fehlen bislang Ausgangsdaten, und wann werden sie erhoben? Wie und in welchen Abständen werden die Ergebnisse öffentlich berichtet?

Antwort: Der erwartete Nutzen der Neuorganisation für Ratsuchende ergibt sich insbesondere aus klareren Zuständigkeiten, verlässlicheren Schnittstellen und einer besser abgestimmten Aufgabenwahrnehmung. Die konkrete Ausgestaltung von Service, Erreichbarkeit, Sprechzeiten, Empfang, Kundensteuerung und weiteren Kontaktwegen ist Bestandteil der laufenden fachlichen Projektarbeit.
Ausgangs- und Zielwerte für telefonische und persönliche Erreichbarkeit, Wartezeiten oder Bearbeitungsdauern sind nicht Inhalt der aktuellen Organisationsentwicklung. Über den Projektfortschritt wird bereits im Rahmen der Projektkommunikation und in den politischen Gremien berichtet.

 

7. Amtszuständigkeiten, Standorte und Erreichbarkeit

Welches Sozialzentrum beziehungsweise welcher Fachdienst ist heute und künftig für welche Leistungen und Stadtteile zuständig? Bitte stellen Sie die bisherigen und geplanten Zuständigkeiten, Standorte und allgemeinen Kontaktwege gegenüber.
Für welche Anliegen verändern sich Anfahrtswege? Wie werden Erreichbarkeit mit Bus und Bahn, Barrierefreiheit und persönliche Beratung für Menschen ohne digitalen Zugang gewährleistet?

Antwort: Siehe Antwort auf Frage 2.

 

8. Personal und Sicherung des laufenden Betriebs

Welche Aufgaben und Stellen werden verlagert? Sind zusätzliche Stellen, Stellenabbau oder Nichtnachbesetzungen vorgesehen? Bitte schlüsseln Sie dies nach Organisationseinheit und Umsetzungsjahr auf.
Wie werden zusätzliche Arbeitsbelastungen während der Umstellung aufgefangen? Wie wird sichergestellt, dass laufende Fälle kontinuierlich bearbeitet werden und Anliegen ohne vermeidbare Verzögerungen an die zuständige Organisationseinheit gelangen?

Antwort: Die Neuorganisation führt zu veränderten organisatorischen Zuordnungen von Aufgaben. Welche personellen Veränderungen daraus im Einzelnen entstehen, ist derzeit noch nicht abschließend festgelegt. Mögliche Personalverschiebungen, zusätzliche Bedarfe, Eingruppierungsfragen sowie die Zuordnung von Teams und Arbeitsplätzen werden auf Grundlage der fachlichen Sollstrukturen weiter konkretisiert und auf ihre personelle und organisatorische Umsetzbarkeit geprüft.
Eine belastbare Aufschlüsselung nach Organisationseinheit und Umsetzungsjahr ist deshalb derzeit noch nicht möglich. Vor konkreten Umsetzungen sind weitere Entscheidungen, die erforderliche Finanzierung und die vorgesehenen Beteiligungs- und Mitbestimmungsverfahren erforderlich.
Die Sicherung des laufenden Dienstbetriebs ist eine zentrale Rahmenbedingung. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Vor organisatorischen Übergängen werden Zuständigkeiten, Schnittstellen, Leitungs- und Vertretungsregelungen sowie Übergabe- und Überleitungsverfahren geklärt, damit laufende Fälle kontinuierlich bearbeitet und unnötige Belastungsspitzen vermieden werden.

 

9. Information und Beteiligung

Wie wurden Beschäftigte, Personalvertretungen, Beiräte und Ratsuchende bisher beteiligt? Welche Beteiligungsmöglichkeiten sind vor weiteren Entscheidungen vorgesehen?
Wie wird nachvollziehbar gemacht, welche Hinweise berücksichtigt wurden? Wann und in welcher Form werden Bürgerinnen und Bürger über Änderungen der Zuständigkeiten, Standorte und Kontaktwege informiert?

Antwort: Die Beteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil des Projektes. Für die Beschäftigten wurde ein mit den Interessenvertretungen abgestimmtes Beteiligungskonzept entwickelt. Eingesetzt werden unter anderem Dienstbesprechungen, Fragebögen, Ideenbörsen beziehungsweise Ideensammler, Steuerungsdialoge, Workshops, Dialogwerkstätten, persönliche Gespräche und Informationsveranstaltungen.
Projekttutorinnen und Projekttutoren bilden als Ansprech- und Rückmeldekanal eine Kommunikationsbrücke zwischen Beschäftigten und Projektorganisation. Die Interessenvertretungen sind in die Projektstruktur und regelmäßige Austauschformate eingebunden; formelle Beteiligungs- und Mitbestimmungsverfahren erfolgen, sobald konkrete Maßnahmen entsprechende Rechte auslösen.
Rückmeldungen aus den Beteiligungsformaten werden systematisch ausgewertet, in die Projektarbeit eingebracht und zurückgespiegelt. Nicht jeder Vorschlag kann unverändert umgesetzt werden; maßgeblich sind auch fachliche, rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen.
Eine eigenständige übergreifende Beteiligung von Beiräten und Ratsuchenden steht in der gegenwärtigen Planungsphase nicht im Mittelpunkt. Sobald Änderungen von Zuständigkeiten, Standorten oder Kontaktwegen abschließend feststehen und belastbare Umsetzungstermine vorliegen, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor der Umsetzung informiert.

 

10. Untersuchungsunterlagen und weitere Aufträge

Wo sind der vollständige Abschlussbericht, die untersuchten Alternativen und die daraus abgeleiteten Umsetzungsschritte öffentlich zugänglich? Welche Empfehlungen wurden übernommen, verändert oder verworfen?
Welche zusätzlichen Untersuchungen, Beratungsleistungen oder Umsetzungsbegleitungen wurden beauftragt oder sind geplant? Bitte benennen Sie Gegenstand, Auftragnehmer, Auftragsdatum und Kosten jeweils getrennt, einschließlich gesonderter Untersuchungen zum Unterhaltsvorschussbereich.

Antwort: Der Abschlussbericht zur Organisationsuntersuchung im Amt für Soziale Dienste (AfSD) wurde am 17. September 2025 offiziell unter der Vorlagennummer VL 21/5423 in der Städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgestellt. Das Dokument und alle vier Anlagen sind unter der Vorlagennummer direkt im Dokumentensystem der Bremischen Bürgerschaft abrufbar.

 

11. Auswahlentscheidung für con_sens

Die veröffentlichte Vertragsakte enthält bereits die Leistungsbeschreibung vom 14. März 2024 und die Bewertungskriterien. Wie viele Unternehmen beteiligten sich am Verfahren, und welche konkrete Bewertung begründete den Zuschlag an con_sens?

Antwort: Am Verfahren beteiligten sich vier Unternehmen. Der Zuschlag an die con_sens GmbH erfolgte anhand der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Kriterien. Das Angebot der con_sens GmbH erzielte in der Gesamtschau aus wirtschaftlichen (Preis) und qualitativen Kriterien (Konzept und Projektorganisation) die höchste Gesamtpunktzahl.

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