Pressemitteilung: BSW Bremen fordert: Kinderkrankentage erhalten, familienfreundliche Arbeitszeiten verbindlich machen
,Senat soll sich für verlässliche Absicherung und flexible Arbeitsmodelle einsetzen
Das BSW Bremen fordert den Erhalt der erweiterten Kinderkrankentage über das Jahresende hinaus. Anlass ist die angekündigte Rückkehr zu zehn statt bislang 15 Tagen je Kind und Elternteil. Für Alleinerziehende würde der Anspruch von 30 auf 20 Tage sinken. Der Bremer Senat soll sich gegenüber dem Bund und im Bundesrat für eine dauerhafte Sicherung der bestehenden Ansprüche einsetzen.
Zugleich fordert das BSW verbindliche Möglichkeiten für familienfreundliche Arbeitszeiten und Homeoffice, soweit die Tätigkeit dies zulässt. Beschäftigte sollen darauf einen Anspruch erhalten; Ablehnungen müssen mit konkreten betrieblichen Gründen nachvollziehbar begründet werden. Bremen soll dabei als öffentlicher Arbeitgeber vorangehen.
„Wer die Kinderkrankentage nicht braucht, nimmt sie auch nicht in Anspruch. Aber wer sie braucht, steht nach einer Kürzung vor einem ganz konkreten Problem: Das Kind ist noch krank, und man soll wieder zur Arbeit“, sagt Alper Iseri, Landesvorsitzender des BSW Bremen. „Eine Absicherung muss gerade dann tragen, wenn eine Familie auf sie angewiesen ist.“
Gesundheitsminister Carsten Linnemann begründet die Rückkehr zur früheren Regelung mit dem Ende pandemiebedingter Sonderregelungen. Aus Sicht des BSW beantwortet das nicht die Frage, welche Unterstützung Familien heute benötigen. Auch der Hinweis auf wenige Eltern, die sämtliche Tage ausschöpfen, reicht dafür nicht aus: Wer beispielsweise zwölf Tage benötigt, wäre von einer Begrenzung auf zehn bereits betroffen.
Wie schwierig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Land Bremen ist, zeigt eine Untersuchung der Arbeitnehmerkammer vom Mai 2026. Demnach arbeitet etwa die Hälfte der beschäftigten Mütter mit Kindern unter 14 Jahren in Teilzeit, bei den Vätern sind es elf Prozent. Die Betreuung übernehmen weiterhin überwiegend die Mütter.
„Familien brauchen Arbeitsbedingungen, die zu ihrem Alltag passen. Wo flexible Anfangszeiten, ein verlässlicher Schichttausch oder Homeoffice möglich sind, dürfen sie nicht vom Wohlwollen einzelner Vorgesetzter abhängen“, erklärt Landesvorsitzender Christopher Schulze. „Der Senat kann als Arbeitgeber selbst handeln und sich zugleich für verbindliche Rechte auf Bundesebene einsetzen.“
Homeoffice kann nach Auffassung des BSW eine zusätzliche Möglichkeit sein, wenn Eltern arbeiten möchten und die Betreuungssituation dies tatsächlich zulässt. Benötigt ein krankes Kind intensive Betreuung, muss die Freistellung jedoch uneingeschränkt möglich bleiben. Eine Pflicht, gleichzeitig zu arbeiten und ein krankes Kind zu versorgen, lehnt das BSW ab.
Für Beschäftigte in Pflege, Handel, Produktion oder Hafenbetrieben, deren Aufgaben vor Ort erledigt werden müssen, fordert das BSW verlässliche Dienstpläne und geregelte Möglichkeiten zur kurzfristigen Anpassung der Arbeitszeit. Solche Lösungen müssen gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen entwickelt werden. Sie ergänzen die Kinderkrankentage und dürfen deren Erhalt nicht ersetzen.