Pressemitteilung: BSW fordert: Erst Parkalternativen schaffen, dann Parkraum streichen

Aktuelles
, 29. September 2026

Neustadt: Iseri und Schulze verlangen kostenfreie Ersatzangebote und nachvollziehbare Entscheidungen

Das BSW Bremen fordert Verkehrssenatorin Özlem Ünsal auf, bei der Parkraumneuordnung in der Neustadt nachzubessern. Die Stadt müsse ausreichend kostenfreie Alternativen in unmittelbarer Wohnnähe bereitstellen und offenlegen, welche Abstellmöglichkeiten entfallen, welche bleiben und wo die betroffenen Fahrzeuge künftig parken sollen.

Aktuelle Medienberichte schildern erhebliche Schwierigkeiten bei der Parkplatzsuche. Während die Neuordnung bereits läuft, soll das Erbbaurecht für die geplante Quartiersgarage am Südbad nach Angaben des Senats erst im dritten Quartal 2027 vergeben werden. Ein konkreter Eröffnungstermin wird nicht genannt. Bestehende Parkflächen vor dem Südbad sollen zudem zurückgebaut werden.

„Wer nach der Spätschicht nach Hause kommt, kann nicht auf einer Bauankündigung parken“, sagt Landesvorsitzender Alper Iseri. „Erst Abstellmöglichkeiten entfallen lassen und die Menschen auf spätere Lösungen vertrösten – diese Reihenfolge ist schlecht geplant. Die Folgen tragen die Bürger.“

Andere Großstädte nutzen bereits vorhandene Flächen: Düsseldorf ermöglicht Feierabendparken unter anderem auf Supermarkt-, Verwaltungs- und Unternehmensparkplätzen. Hamburg öffnet ebenfalls ausgewählte Supermarktparkplätze für die Nachbarschaft. Diese Angebote sind kostenpflichtig. Das BSW fordert Bremen auf, solche Kooperationen umzusetzen und kostenfreie Angebote für betroffene Anwohner zu schaffen.

Auf den dafür freigegebenen privaten Flächen verlangt das BSW klare Regeln ohne zusätzliche Gebühren und private Vertragsstrafen während der vereinbarten Anwohnerparkzeiten. Bestehende Kontrollverträge müssten entsprechend angepasst werden.

„Die Öffnung eines Supermarktparkplatzes darf nicht zur nächsten Kostenfalle werden“, erklärt Landesvorsitzender Christopher Schulze. „Die Vereinbarungen sollen private Kontrolldienste während der freigegebenen Anwohnerparkzeiten überflüssig machen. Die Parkplatznot darf kein Geschäftsmodell auf Kosten der Bürger sein.“

Das BSW verlangt eine straßenweise Bilanz von bisheriger Nutzung, verbleibenden legalen Stellplätzen und verfügbaren Ersatzangeboten. Vorhandene Erhebungen und Entscheidungskriterien müssen veröffentlicht, fehlende Daten ergänzt werden. Dabei ist zwischen erlaubten Stellplätzen und bislang ohne ausdrückliche Erlaubnis genutzten Flächen zu unterscheiden.

Bis ausreichend Alternativen bereitstehen, sollen alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten für aufgesetztes Parken erhalten oder ausdrücklich ausgewiesen werden. Rettungswege müssen frei und Gehwege auch mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sicher nutzbar bleiben.

„Die Bürger haben Anspruch auf verständliche Antworten und eine Planung, die ihren Alltag berücksichtigt“, sagt Schulze. „Neue Schilder aufzustellen und den Parkdruck in die nächste Straße zu verschieben, reicht nicht.“

 

 

 

 

Das Schreiben an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Frau Özlem Ünsal:

An die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Frau Özlem Ünsal
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Bremen, 29. September 2026

Parkraumneuordnung in der Neustadt: Wo bleiben die Alternativen?

Sehr geehrte Frau Senatorin Ünsal,

die laufende Parkraumneuordnung verändert bereits den Alltag vieler Anwohner. Für die Quartiersgarage am Südbad steht dagegen noch kein konkreter Eröffnungstermin fest. Diese zeitliche Lücke verlangt kurzfristige Lösungen.

Wir bitten Sie um konkrete Antworten:

  1. Wie viele bislang genutzte Abstellmöglichkeiten entfallen, wie viele legale Stellplätze bleiben und wie viele kommen hinzu? Bitte legen Sie die Bilanz sowie die zugrunde liegenden Erhebungen und Entscheidungskriterien nach Straßenabschnitten offen.
  2. Welche Supermarkt-, Unternehmens- und Behördenparkplätze wurden für eine zusätzliche Nutzung geprüft? Welche Kapazitäten stehen wann, in welcher Entfernung und zu welchen Kosten bereit?
  3. Wie werden die Erfahrungen mit dem Feierabendparken in Düsseldorf und Hamburg genutzt? Welche Vereinbarungen werden vorbereitet, um kostenfreie Alternativen in unmittelbarer Wohnnähe zu schaffen?
  4. Wird auf freigegebenen privaten Flächen sichergestellt, dass während der vereinbarten Anwohnerparkzeiten keine zusätzlichen Gebühren oder privaten Vertragsstrafen erhoben und bestehende Kontrollverträge entsprechend angepasst werden?
  5. Welche rechtlichen Spielräume werden ausgeschöpft, um aufgesetztes Parken bis zur Bereitstellung ausreichender Alternativen zu erhalten oder ausdrücklich zu erlauben?

Freie Rettungswege und sicher nutzbare Gehwege sind unverzichtbar. Ebenso notwendig ist eine Planung, die den Parkdruck nicht lediglich in benachbarte Straßen verlagert.

Bitte antworten Sie möglichst innerhalb von drei Wochen und benennen Sie für noch offene Maßnahmen konkrete Umsetzungstermine.

 

Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen bis zum 20.10.2026.

 

Vielen Dank vorab!

 

 

Herzliche Grüße

 

Die Landesvorsitzenden des BSW Bremen

Alper Iseri und Christopher Schulze

 

—

Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit

Landesverband Bremen

Wallstr. 61 | 10179 Berlin

 

presse@hb.bsw-vg.de

bsw-bremen.de

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